Medizinische Flüchtlingshilfe

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Was heißt "papierlos"?

Unterschiedlichen Schätzungen zufolge leben zwischen 500000 und 1,5 Millionen Menschen ohne Papiere -
d.h. ohne eine Aufenthaltsgenehmigung - in Deutschland.
Sie werden vorwiegend unter der Bezeichnung "Illegale" zusammengefasst.
Damit besteht für die Menschen aber allzu leicht die Gefahr, in eine kriminelle Ecke gedrängt zu werden.
Mit diesem Vorurteil, es handele sich um eine kriminelle Personengruppe, möchten wir jedoch aufräumen. Der einzige Fehler dieser Menschen besteht lediglich darin, kein Aufenthaltsrecht zu besitzen, was sie laut Gesetz strafbar macht. Nach § 92 des Ausländergesetzes macht sich strafbar, wer sich in Deutschland aufhält, ohne eine Duldung zu besitzen. Eine Duldung setzt nach §§ 55, 56 Ausländergesetz einen rechtswidrigen Aufenthalt voraus,
gewährt jedoch einen zumindest vorläufigen Abschiebeschutz sowie einige Schutz- und Leistungsansprüche
nach dem Ausländergesetz bzw. dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Jenen Menschen, die unterhalb des Rechtsstatus einer Duldung liegen,
obwohl ihr Aufenthalt nicht beendet werden soll bzw. kann, stellt die Ausländerbehörde Papiere aus,
sogenannte "Illegalisierende behördliche Papiere".
Die bekannteste Form ist die Grenzübertrittsbescheinigung.
"Bescheinigt" wird, dass die Person die Bundesrepublik innerhalb einer bestimmten Frist (meist 14 Tage)
zu verlassen hat, obwohl Gründe vorliegen, die eine fristgerechte Ausreise unmöglich machen.
Dieses Papier dient deshalb nicht zur Bestätigung der Ausreise, sondern erfüllt die Aufgabe eines Identitätspapieres, welches von den Behörden gegebenenfalls immer wieder verlängert wird.
Als "papierlos" sind AusländerInnen zu bezeichnen, deren einst gültige Papiere abgelaufen sind,
ohne weiter in Kontakt mit der Ausländerbehörde zu stehen, oder Menschen,
die ohne die erforderlichen Papiere eingereist sind.
Zu dieser Gruppe zählen vor allem:

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