Rolle der ÄrztInnen in der Abschiebepolitik
Abschiebung mit ärztlicher Hilfe:
Durch die Meldung von Flüchtlingen durch ÄrztInnen und anderem medizinischem Personal bei Polizeibehörden werden Flüchtlinge aus den Krankenhausbetten direkt in Abschiebehaft genommen oder direkt abgeschoben. Dies verstößt gegen die ärztliche Schweigepflicht.
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Überprüfung durch den polizeiärztlichen Dienst
Ärztliche Atteste, die nicht von einer Reiseunfähigkeit, sondern von der Notwendigkeit einer lückenlosen medizinischen Behandlung ausgehen, sind für die Ausländerbehörde kein Abschiebehindernis.
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weiter Medizinische Versorgung in Abschiebegefängnissen
ÄrztInnen, die die unzulängliche medizinische Versorgung in Abschiebegefängnissen tolerieren, machen sich zu Erfüllungsgehilfen der Abschiebepraxis. Hierzu nimmt der Flüchtlingsrat Berlin 1999 Stellung.
...weiter Alterseinschätzung von minderjährigen Flüchtlingen
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden einer unmenschlichen Prozedur der Alterseinschätzung unterzogen.
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