Von: Prof. Dr. Kahlke als Delegierter der Ärztekammer Hamburg
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN
Abschiebehilfe durch Ärzte in Form von Flugbegleitung, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung einer "Reisefähigkeitsbescheinigung" unter Mißachtung fachärztlich festgestellter Abschiebehindernisse wie z.B. in Behandlung stehender Traumatisierungen sind mit den in der ärztlichen Berufsordnung verankerten ethischen Grundsätzen nicht vereinbar.
Begründung:
Ärzte in Kliniken, Praxen und Behandlungszentren für Folteropfer gewinnen in sorgfältigen Untersuchungen Einschätzungen über vergangene Folter und Traumatisierungen und machen diese als Abschiebehindernis geltend. Oftmals vergebens: Polizeibeamte und Amtsärzte ohne trauma- und psychotherapeutischer Ausbildung übergehen vielerorts solche Erkenntnisse. Nicht selten wird ohne Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nach einmaliger Untersuchung eine "Reisefähigkeitsbescheinigung" ausgestellt, mit der gegen alle vorgenannten Bedenken die Abschiebung erzwungen wird.
Abschiebungen unter Zwang können bedeuten: Bei zu erwartendem Widerstand des "Schüblings" werden bisweilen Fesselungen in atembehindernden Stellungen vorgenommen - eine Methode, die zum Beispiel in den USA bereits zu 86 (öffentlich dokumentierten) tödlichen Erstickungen "Positional Asphyxikation" geführt hat. Oder es werden sogar Knebelungen vorgenommen, die jüngst zum 5 Todesfall bei Abschiebungen in Europa geführt haben. Alamierend sind auch Fälle von Abschiebungen, bei denen Ärzte zur psychopharmakologischen Widerstandsbrechung hinzugezogen werden.
Solchen inhumanen Abschiebemethoden liegt eine Asylpraxis zugrunde, die vielen Menschen, die unser Asylreht in Anspruch nehmen wollen, Unrecht widerfahren läßt:
Denn die Ablehnungsquote von 95% der Asylbewerber widerspricht dem international geschätzten Anteil von ca. 25% gefolterter oder von Folter bedrohter Flüchtlinge. Die gängige Praxis, Befragungen von Flüchtlingen einen Tag nach deren erschöpfender und manchmal lebensgefährlicher Flucht vorzunehmen, widerspricht den z.B. in den Behandlungszentren für Folteropfer gewonnenen Erkenntnissen, daß meist Wochen und Monate vergehen, bis durch Folter oder Kriegsgreuel Traumatisierte ihre Erlebnisse genauer mitteilen können. Die Verfahren, in denen die Flüchtlinge den Beweis politischer Verfolgung und Folter erbringen müssen, werde den Flüchtlingen oft nicht gerecht und können vielfach zu erneuten Traumatisierungen führen.
Der 99. Deutsche Ärztetag hat sich dieses Sachverhalts angenommen und gefordert: "Die Rückführung von Flüchtlingen darf nicht zum erneuten Trauma führen."
Ärztliches Handeln hat sich ausschließlich darauf zu konzentrieren, Gefahren für Leben und Gesundheit abzuwenden. Eine Beteiligung an zwangsweisen Abschiebungen ist daher mit der ärztlichen Ethik nicht vereinbar.
