Auszüge aus dem Vortragsmanuskript zur Fachtagung "Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus im Krankenhaus" von Eberhard Vorbrodt
....Und wer k€mmert sich nun um diese schwangeren oder kranken Menschen? W‚ren sie Deutsche oder h‚tten als Ausl‚nder Aufenthaltsrecht, w‚ren es Krankenkassen, niedergelassene …rzte, Krankenh‚user mit ihren seelsorgerlichen- uns sozialen Diensten, Psycho- und Physiotherapeuten, F€rsorge- und Nachsorgeeinrichtungen, Reha-Kliniken, Selbsthilfegruppen, Fahr- und Essendienste und noch vieles mehr. Sind diese Menschen jedoch zur Abschiebung vorgesehen, halten sich im Kirchenasyl oder Gef‚ngnis auf oder leben unerkannt in ihren nationalen Kommunit‚ten unter beklagenswerten Lebensverh‚ltnissen, sind sie vogelfrei. Um sie k€mmert sich dann im Zweifelsfall Polizei oder Grenzschutz, Ausl‚nderbeh‡rden und Justiz. ....
....Versperrt man nun Personen ohne Aufenthaltsrecht jegliche Zug‚nge zum medizinischen Versorgungssystem in Deutschland, stellt man sie vor die Alternative: Leiden bis zur Inkaufnahme des Todes (derartige F‚lle gibt es in Berlin) oder medizinische Notfallversorgung unter der Bedingung der Aufgabe der Anonymit‚t mit den sich daraus entwickelnden Gefahren: Meldung bei der Polizei, Inhaftierung, um die Abschiebung zu gew‚hrleisten und Deportation. Dann spielt es auch keine Rolle, welche Krankheiten der Mensch hat und ob und wie er weiterbehandelt werden mu¼ bzw. €berhaupt kann. Es wird sich immer auch ein Amtsarzt oder Kollege im Auftrag der Polizei oder des BGS finden, der das Signal f€r die Abschiebung auf gr€n stellt, in dem er Kranke f€r reisef‚hig deklariert. ....
....Der Bezugspunkt unseres Handelns ist klar: der Mensch und die Maxime lautet: ihm zu n€tzen. Wir sind wieder da, wo wir uns schon ausgangs w‚hnten: sich dem Menschen als Individuum, als personales Wesen und nicht prim‚r der jeweiligen Gesellschaft oder Gruppe in der dieser lebt, zu verpflichten. Daraus sollten sich Leitlinien entwickeln, die unser berufliches Sein bestimmen. ....Ob sie sich aus christlichen oder humanistischen gespeist haben, spielt letzlich wegen der gegenseitigen Wechselwirkung und Abh‚ngigkeit keine entscheidende Rolle mehr.
Ihnen gemeinsam ist das Bild des gleichwertigen Menschen, ausgestattet mit gleichen Rechten und Pflichten. .....
....In Kenntnis der Erfahrung, wie weit sich …rzte vom Auftrag, Menschen zu n€tzen, entfernten, hat sich im Schatten der Shoa 1947 der Welt‚rztebund gegr€ndet mit dem Ziel, sich weltweit f€r die bestm‡gliche ‚rztliche Versorgung f€r alle Menschen einzusetzen, ungeachtet ihrer politischen „berzeugung, Rasse, ihres Glaubens und der sozialen Stellung. .....
....In Kenntnis der sich stetig wandelnden gesellschaftspolitischen Bez€ge, in denen …rzte ihren Beruf aus€ben, werden - quasi als Orientierungshilfe - von ‚rztlichen Expertengremien des Welt‚rztebundes Empfehlungen erarbeitet und publiziert.
Sie werden jedoch immer erst dann richtungsweisend sein k‡nnen, wenn sie ins Bewu¼tsein der jeweiligen nationalen …rzteschaft gelangt sind. Hier zu partizipieren obliegt jedem von uns und erst recht den jeweils vermittelnden nationalen Fach- und Standesorganisationen. .....
....So wie Menschenrechte unteibar sind, sind es die ‚rztlich-berufsethischen Pflichten und Rechte leider nicht. Wenn jedoch universale Menschenrechte die ethischen Markierungen des …rzteberufes noch st‚rker mitverantworten, besteht gr‡¼ere Hoffnung, da¼ f€r …rzte der kranke Mensch im Zentrum des Handelns steht, mit seinem Anspruch auf ‚rztliche Hilfe nach bestem Wissen und Verm‡gen.
So hat der Welt‚rztebund denn auch in einem Grundsatz postuliert:
Der Arzt schuldet seinen Patienten v‡llige Loyalit‚t und den Einsatz aller Hilfsmittel der ‚rztlichen Wissenschaft. Und im Gel‡bnis der deutschen …rzte steht u.a. Ich werde...bei der Aus€bung meiner ‚rztlichen T‚tigkeit keinen Unterschied machen, weder nach Religion, Nationalit‚t, Rasse noch nach Parteizugeh‡rigkeit oder sozialer Stellung. Und: ich werde selbst unter Bedrohung meine ‚rztlichen Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der Menschlichkeit anwenden. ....
....Obwohl der kranke Ausl‚nder ohne Aufenthaltsrecht immer Subjekt ‚rztlichen Handelns sein sollte, will ich auch den Arzt mit seinem Gewissen mehr ins Zentrum r€cken. Auch er wird immer h‚ufiger zum Subjekt der Einflu¼nahme von Verwaltung, von Ausl‚nderbeh‡rden und Polizei. So will ich versuchen, ihn in seinem Tun und Lassen auf verschiedenen T‚tigkeitsfeldern in Bezug zu berufsethischen Erw‚gungen zu orten.
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