Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung; sie vertritt die berufspolitischen Interessen der Ärzte und Ärztinnen der Bundesrepublik Deutschland. Als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern möchte die Bundesärztekammer (BÄK) aktiv am gesundheitspolitschen Meinungsbildungsprozeß der Gesellschaft mitwirken und Perspektiven für eine bürgenahe und verantwortungsbewußte Gesundheits- und Sozialpolitik entwickeln. Auf dem 102. Deutschen Ärztetag 1999 in Hamburg wurde von der Bundesärztekammer ein Entschließungsantrag zur Abschiebepraxis der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet, der jede Form der Abschiebehilfe durch Ärzte ablehnt und mit den Grundsätzen ärztlicher Ethik nicht vereinbar hält.
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Die Aufgabe des Arztes/der Ärztin ist es, Leben zu erhalten, Gesundheit wieder herzustellen sowie Leiden zu lindern. Dieser ärztliche Grundsatz wird durch die Abschiebepraxis der Bundesrepublik Deutschland immer wieder untergraben. Anhand einiger Beispiel wird im folgenden gezeigt, wie ÄrztInnen sich zu Abschiebegehilfen des Staates machen und gegen die Grundsätze medizinisch-ethischen Verhaltens verstoßen.
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