Am 17. Januar 2002, 15:00 Uhr, musste sich Arthur Vardanian für vier Monate zum Haftantritt in der JVA Waldeck melden.
Verurteilt wurde Arthur Vardanian wegen der wiederholten Missachtung des Aufenthaltsgebotes des Asylverfahrensgesetzes (Residenzpflicht). Er ist damit einer der Ersten in der Bundesrepublik die wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht in den Knast gehen muss. Zu seiner Wegbegleitung und Verabschiedung waren etwa 30 P ersonen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern gekommen.