Berlin, den 01. Novenber, 2007
An die nationale und internationale Öffentlichkeit:
Seit Ende März 2007 läuft ein
Prozess im Landgericht Dessau. Angeklagt sind zwei Dessauer Polizeibeamte. Dem
Hauptangeklagten, Andreas Schubert, wird „Körperverletzung mit Todesfolge“
vorgeworfen. Dem zweiten Angeklagten, Hans-Jürgen März, wird „Fahrlässige
Tötung“ beim Verbrennungstod Oury Jallohs vorgeworfen. Am 9. Oktober, 2007, dem
27. Verhandlungstag, stand Peter K., ein Mitarbeiter des Landeskriminalamtes
Sachsen-Anhalt (LKA), im Zeugenstand. Der Brandgutachter gab an, beim “Fund”
des Feuerzeuges, als Gutachter anwesend gewesen zu sein. Seine Aussage
bekräftigt die schlimmsten Befürchtungen. Dazu wurde am 25. Oktober, dem 28.
Verhandlungstag, bekannt, dass es eine Videoaufnahme vom Tatort gegeben habe,
die aber verschwunden sei.
Hierzu die Stellungnahme der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh:
Für uns, die wir den Fall Oury
Jallohs von Anfang an kritisch begleiten, sind die neuesten Entwicklungen im
Prozess gegen die beiden Polizeibeamten vor dem Landgericht Dessau in keiner
Weise überraschend. Seit Anfang des Prozesses, im März 2007, sind wir ZeugInnen
einer äußerst absurden und beunruhigenden Verschleierungstaktik der beteiligten
Dessauer Polizisten geworden. Diese Taktik ist die Fortsetzung der bereits im
Vorfeld des Prozesses bekannt gewordenen Vertuschung und Verschleppung durch
die ermittelnden Behörden und die Staatsanwaltschaft.
Im Prozess selbst erleben wir auf allen Ebenen und fast ohne Ausnahme, wie die
vorgeladenen Polizeibeamten alles Mögliche erzählen – nur nicht die Wahrheit.
Aber nun kommt die Wahrheit und die Vertuschung eines unverzeihbaren
Verbrechens langsam ans Licht. Denn jetzt fängt das gesamte Konstrukt, auf dem
die Anklageschrift basiert, an auseinander zu brechen. Sieht man einmal davon
ab, wie das später in der Asservatenliste aufgetauchte Feuerzeug in die Zelle
gekommen sein soll, stellt sich nun für uns die Frage, ob es ein Feuerzeug
überhaupt gab, mit dessen Hilfe Oury Jalloh sich hätte anzünden können, ob es
zwei unterschiedliche Feuerzeuge gab oder ob eines im Nachhinein als
Beweisstück aufgenommen wurde, um von den wirklichen Geschehnissen abzulenken.
Am 9. Oktober 2007.wurde der Zeuge
Peter K. des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt angehört. Herr K. arbeitet für
das LKA als Sachverständiger für Brand- und Raumexplosion in Magdeburg und
besitzt 27 Jahre Berufserfahrung.
Nach Aussagen des Beamten K. brachte am 10. Januar 2007 die Polizeibeamtin
Gisela P. eine einzige, von etwa ein Dutzend Tüten in sein Labor, mit
Überresten aus der Zelle, in der Oury Jalloh verbrannt ist. Sie forderte ihn
auf, zusammen mit ihr die Beweise zu identifizieren. Ein für uns
unverständliches Vorgehen, da in einem Labor die MitarbeiterInnen täglich
solche Identifizierungen vornehmen und dies in der Regel ohne die Anwesenheit
von nicht im Labor Beschäftigten. Warum brachte Gisela P. ausgerechnet diese
Tüte? Als sie nun den Inhalt der Tüte gemeinsam auf den Tisch kippten, kam ein
verschmortes Feuerzeug zum Vorschein, was bis dahin nicht gefunden worden war.
Daraufhin rief Gisela P. ihren Vorgesetzten an und teilte ihm mit: „da haben
wir was.“ So tauchte einige Tage später in einer zweiten Asservatenliste, auf
der alle Dinge festgehalten sind, die in der Zelle gefunden wurden, auf einmal
ein Feuerzeug auf, was in der ersten Asservatenliste nicht zu finden ist.
Nachdem die BeamtInnen Peter K. und Gisela P. den Inhalt der Tüte aufgelistet
hatten, fügte Herr K. handschriftlich auf der Asservatenliste das Feuerzeug
hinzu. Auf dem Protokoll in den Akten fehlt jedoch diese handschriftliche
Notiz.
Hinzu kommt, dass der Zeuge Peter K. weder weiß, wie die nicht verschließbare
Tüte beschriftet war, noch warum sie zu ihm gebracht worden war. Ferner weiß er
nicht, wie der vorgesetzte Brandgutachter heißt, dessen Name nirgendwo in den
Prozessakten auftaucht.
Die Aussagen von Herrn K. widersprechen den Aussagen des Beamten H. des
Landeskriminalamtes Niedersachsen. Herr H. hatte am 7. Januar die Zelle
inspiziert und die Beweise aufgenommen. Er schrieb in seinem Bericht, der sich
in den Akten befindet und das Datum vom 25. Februar 2005 trägt, dass unter dem
Rücken von Oury Jalloh ein Bereich weniger verbannt war. Dort findet er einen
gesamten “Block”, in dem sich Reste der braunen Kordhose, des T-Shirts und der
Matratze befanden. Dieser Block wird als ganzes gesichert. In seinem Bericht
über die Beschreibung des gesicherten “Blocks” taucht ebenfalls ein Feuerzeug
auf, das vom Brand nicht schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Aussagen von
Herrn H. basieren auf seiner Untersuchung der Zelle am gleichen Tag des
Brandes.
Bei der Befragung von Herrn K. am 9. Oktober wurde dieser gefragt, ob das
Feuerzeug, das er aus der von der Kollegin zu ihm gebrachten Plastiktüte in die
Asservatenliste aufnahm, das gleiche sein könnte, welches Herr H. in seinem
Bericht beschreibt. Herr K. gibt zu Protokoll, dass es sich nicht um das
gleiche Feuerzeug handeln könne, da das eine Feuerzeug (beschrieben im Bericht
von Herrn H.) durch das Feuer nicht schwer beschädigt wurde, während das andere
Feuerzeug, das von ihm und der Kollegin inspiziert worden war, völlig
verschmort gewesen sei. Auf die Frage der AnwältInnen der Nebenklage, ob die
Beschreibung des Fotos in den Akten zum Feuerzeug nicht „Quatsch“ sei, antwortete
der Brandgutachter, „Ja, das ist Quatsch.“
Wie viele Feuerzeuge existierten in der Zelle? Eines wurde später und nicht in der Zelle gefunden und untersucht und ein anderes fand man direkt nach dem Brand unter dem Rücken von Oury Jalloh? Wie kann jedoch das Feuerzeug, mit dem sich angeblich Oury Jalloh selbst angezündet haben soll unter seinem Rücken gelegen haben, wenn seine beiden Hände gefesselt waren? Welches Feuerzeug hat Herr K. begutachtet als die Kollegin am 10. Januar zu ihm kam? Warum fanden die Beamten kein Feuerzeug bei der ersten Beweisaufnahme? Wo ist der vom Beamten K. gesicherte Block mit den nichtverbrannten Teilen der Hose, des T-Shirts, der Matratze und dem Feuerzeug? Und warum ist die Beweisaufnahme in diesem Fall überhaupt so fahrlässig durchgeführt worden? Es existiert keine Skizze, welche die Orte von denen die Beweise in der Zelle entnommen worden sind, beschreibt.
Eins, zwei oder gar kein Feuerzeug? Feuerzeuge Made in Germany von einem der gründlichsten Polizeiapparate dieser Erde, um die abscheulichsten Verbrechen zu decken?
Zu der feuerfesten Matratze, die Oury Jalloh angeblich angezündet haben soll, äußerte er sich Herr K. so: „Ich müsste, um das in Brand zu bekommen, einen Brandbeschleuniger benutzen oder das Gewebe von Innen anzünden.“ Wir wissen von der Zeugenvernehmung der Reinigungskraft, die am selben Tag die ganze Zelle geputzt hatte, dass die Matratze keine Schäden aufwies.
Wir dürfen nicht vergessen, dass schon einen Monat, nach dem veröffentlicht worden war, dass Oury Jalloh gefesselt auf einer feuerfesten Mattratze lag, Behörden und Staatsanwaltschaft die These aufstellten - die bis jetzt weder in Frage gestellt noch geändert worden ist - Oury Jalloh habe sich mit diesem fiktiven Feuerzeug selbst angezündet. Das gebrochene Nasenbein, das angeblich nicht bemerkt worden war (obwohl sie behaupten, Oury habe sein Gesicht mehrmals gegen die Wand geschlagen), die Verletzungen an seinem Mittelohr, sollen wir das alles vergessen und ignorieren, weil weder für die Staatsanwaltschaft noch für das Gericht solche eindeutigen Fakten eine Rolle spielen? Ist es für die Staatsanwaltschaft nur wichtig zu klären, ob die zwei Angeklagten, nach Ausbruch des Brandes genug Zeit gehabt hätten, das Leben von Oury Jalloh zu retten?
Seit dem Tag an dem Oury Jalloh ermordet wurde, bis heute haben wir immer wieder das Verbrechen und seine Vertuschung auf Schärfste verurteilt. Als Resultat davon wurden wir verfolgt und ausgegrenzt. Der Schrei „Break the Silence“ fand kaum Echo in einer Gesellschaft, die an Passivität und Komplizenschaft gewohnt ist. Obwohl am Anfang des Prozesses sogar die internationale Presse davon berichtete, gab es in den letzten Monaten so gut wie gar keine Berichte mehr. Währendessen setzt sich die Verfolgung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh fort. Vor allem wird dem Vertreter der Familie Jalloh und Gründer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh immer noch verweigert, sein Telecafé in Dessau und die Gewerbelizenz zurückzubekommen, was ihm, so haben wir das verstanden, als Bestrafung für seine Aktivitäten entzogen worden sind.
Die Verhandlung soll sich bis mindestens Februar nächsten Jahres hinziehen; das sind mehr als drei Jahre nach dem Mord an Oury Jalloh. Denjenigen, die Zweifel hatten, müsste mittlerweile klar sein, dass die Strafe gegen die beiden Angeklagten (und viele andere noch nicht Angeklagte) viel härter ausfallen müsste, als wenn zwei Polizeibeamte nur fahrlässig gehandelt hätten. Das Konstrukt des Selbstmordes hat sich nun als das offenbart, was es immer war: eine menschenfeindliche Lüge. Dafür muss es sowohl politische, als auch juristische Konsequenzen geben, und das nicht nur in Dessau!
Vor einigen Wochen hat Richter
Steinhoff am Landgericht Dessau auf den Tisch gehauen und, bezogen auf die
Vertuschung und Verlogenheit, proklamiert, dass hier keine Bananenrepublik sei.
Ebenfalls vor einigen Wochen, sagte der nun pensionierte Vize-Direktor der
Polizeidirektion, Hans-Christoph Glombitza, bezogen auf die Verfolgung
rechtsextremistischer Straftaten, man müsse doch nicht alles sehen, denn die
Regierungsprogramme gegen Rechtsextremisten seien nur „für die Galerie“.
Währenddessen geht die Misshandlung und Verfolgung von Flüchtlingen und
MigrantInnen in Deutschland und Europa auf brutale Art und Weise weiter.
In diesem Fall erleben wir wie das Opfer zum Täter gemacht wird. Im Fall Oury
Jallohs wird das verbrannte Opfer zum Brandstifter gemacht. Wir sehen wie durch
kollektive Menschenverachtung, Verbrechen begangen bzw. gerechtfertigt werden.
Während für Richter Steinhoff die Hintergründe der angeklagten Polizisten keine
Rolle spielen, benutzt er andererseits das Leben Oury Jallohs, um die Tat zu
verdrehen. Das heißt konkret: es soll nicht darum gehen, warum Oury Jalloh drei
Mal sein Leben verloren hat, wie er seine Familie liebte, wie er für das Recht
auf sein in Deutschland geborenes Kind gekämpft hatte, sondern lediglich darum,
welche Probleme er mit Drogen und Gewalt gehabt haben soll. Somit wird ein
Mensch, dem in Deutschland das Recht auf Leben geraubt worden ist, als
Krimineller dargestellt.
Nichtsdestotrotz muss irgendwann Schluss sein. Das kann nur passieren, wenn die Menschen die hier leben irgendwann aufstehen, den Mund aufmachen und das Schweigen brechen. Alle sind dazu aufgefordert die Straflosigkeit der Polizei nicht nur im Fall von Oury Jalloh, sondern auch anderer Opfer in der BRD und sonstwo anzuklagen, Recherchen durchzuführen und das menschenabscheuliche System zu benennen, das solche Verbrechen tagtäglich generiert. Wir fordern alle auf, sich dafür einzusetzen, dass in allen anderen Fällen, wie im Fall Dominique Koumadios aus Dortmund und John Achidis aus Hamburg, um nur zwei zu nennen, ein Prozess eröffnet wird. Wir rufen zu Solidarität auf, um genug Druck aufzubauen, damit bei Übergriffen durch die Polizei unabhängige Kommissionen und Verbände der Opfer die Ermittlungen überprüfen und eine Klage eröffnen können.
Break the Silence!
Aufklärung! Gerechtigkeit! Entschädigung!
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
Für mehr Information stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Pressesprecher der Initiative:
Cornelius Yufanyi Mbolo
Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
+49-(0)170-8788124